Wohnungsgeberbestätigung online erstellen & als PDF herunterladen

Füllen Sie das Formular nach § 19 BMG aus, prüfen Sie die Live-Vorschau und laden Sie die fertige Bestätigung als PDF herunter – kostenlos, ohne Anmeldung und in wenigen Minuten.

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1 Anschrift der Wohnung
2 Einzugsdatum
3 Meldepflichtige Personen

Alle Personen, die in die Wohnung einziehen und sich anmelden müssen.

4 Wohnungsgeber
5 Ort, Datum & Unterschrift

Alternativ können Sie das PDF ausdrucken und handschriftlich unterschreiben lassen.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein schriftlicher Nachweis nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG), mit dem der Wohnungsgeber – in der Regel der Vermieter – bestätigt, dass eine Person in eine bestimmte Wohnung eingezogen ist. Seit dem 1. November 2015 müssen Sie dieses Dokument bei jeder Anmeldung oder Ummeldung beim Bürgeramt vorlegen. Ohne die Bestätigung kann die Meldebehörde Ihre Anmeldung ablehnen.

Wichtig zu wissen: Die Bestätigung belegt ausschließlich den Wohnungswechsel. Sie ist kein Mietvertrag, kein Eigentumsnachweis und sagt nichts über Mietschulden oder die Wirksamkeit des Mietverhältnisses aus. Auch der Mietvertrag allein reicht für die Anmeldung nicht aus – die Behörde verlangt ausdrücklich das Formular nach § 19 BMG mit allen Pflichtangaben.

Wer muss sie ausstellen? (§ 19 BMG)

Ausstellen muss die Bestätigung der Wohnungsgeber – also die Person oder Stelle, die Ihnen die Wohnung tatsächlich überlässt. Das ist meist der Vermieter oder Eigentümer, kann aber auch eine Hausverwaltung oder ein beauftragter Verwalter sein. Der Wohnungsgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken und den Einzug schriftlich zu bestätigen.

Nach § 19 Abs. 3 BMG muss die Bestätigung mindestens enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, bei abweichendem Eigentümer zusätzlich dessen Namen, das Einzugsdatum, die vollständige Anschrift der Wohnung sowie die Namen aller einziehenden meldepflichtigen Personen. Fehlen Pflichtangaben, kann die Meldebehörde eine Ergänzung verlangen – unser Generator fragt daher alle erforderlichen Felder strukturiert ab.

Frist: 14 Tage nach Einzug

Nach § 17 Abs. 1 BMG müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Lassen Sie sich die Wohnungsgeberbestätigung daher am besten direkt bei der Schlüsselübergabe ausstellen – oder bitten Sie Ihren Vermieter zeitnah darum. So vermeiden Sie Stress kurz vor Fristablauf.

Die Fristen gelten übrigens auch für den Wohnungsgeber: Wer den Einzug falsch, verspätet oder gar nicht bestätigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann (§ 54 BMG). Noch teurer wird es bei sogenannten Scheinanmeldungen – wer eine Wohnanschrift für eine Anmeldung zur Verfügung stellt, obwohl gar kein Einzug stattfindet, riskiert bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

Wohnungsgeberbestätigung bei Untermiete

Auch bei Untermiete brauchen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung. In diesem Fall ist der Hauptmieter Ihr Wohnungsgeber: Er überlässt Ihnen die Wohnung (oder einen Teil davon) tatsächlich und muss Ihnen daher den Einzug schriftlich bestätigen. Ist der Hauptmieter nicht gleichzeitig Eigentümer der Wohnung, muss in der Bestätigung zusätzlich der Name des Eigentümers angegeben werden.

Tipp: Klären Sie das Thema am besten bereits beim Abschluss des Untermietvertrags und lassen Sie sich die unterschriebene Bestätigung zusammen mit den Schlüsseln aushändigen.

Was tun ohne Wohnungsgeberbestätigung?

Was passiert, wenn der Vermieter die Bestätigung verweigert oder nicht erreichbar ist? Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Meldebehörde und schildern Sie die Situation. In begründeten Ausnahmefällen akzeptiert die Behörde statt der Bestätigung eine Selbsterklärung oder eidesstattliche Versicherung über den Einzug.

Ziehen Sie in Ihre eigene Immobilie, benötigen Sie ebenfalls keine Wohnungsgeberbestätigung eines Dritten: Hier genügt Ihre Selbsterklärung als Eigentümer. Beachten Sie aber: Die Meldebehörde kann nach § 19 Abs. 5 BMG beim Wohnungsgeber Auskünfte einholen – eine Verweigerung durch den Vermieter bleibt für diesen nicht folgenlos, ihm droht das genannte Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

Häufige Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung und wozu brauche ich sie?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein schriftlicher Nachweis nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG), mit dem der Wohnungsgeber – meist der Vermieter – Ihren Einzug in eine Wohnung bestätigt. Seit dem 1. November 2015 müssen Sie sie bei jeder Anmeldung oder Ummeldung beim Bürgeramt vorlegen. Ohne diese Bestätigung kann die Meldebehörde die Anmeldung verweigern.

Wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?

Ausstellen muss sie der Wohnungsgeber, also die Person oder Stelle, die Ihnen die Wohnung tatsächlich überlässt: in der Regel der Vermieter oder Eigentümer, alternativ eine Hausverwaltung oder – bei Untermiete – der Hauptmieter. Der Wohnungsgeber ist nach § 19 BMG gesetzlich verpflichtet, bei Ihrer Anmeldung mitzuwirken.

Wie schnell muss ich mich nach dem Einzug anmelden?

Nach § 17 Abs. 1 BMG beträgt die Frist 14 Tage nach dem Einzug. Lassen Sie sich die Bestätigung daher am besten direkt bei der Schlüsselübergabe vom Wohnungsgeber unterschreiben, damit Sie die Anmeldung beim Bürgeramt fristgerecht erledigen können.

Reicht der Mietvertrag für die Anmeldung aus?

Nein. Der Mietvertrag ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht. Die Meldebehörde verlangt ausdrücklich die Bestätigung nach § 19 BMG mit allen Pflichtangaben: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, ggf. Name des Eigentümers, Einzugsdatum, Wohnungsanschrift und die Namen aller einziehenden Personen.

Was kann ich tun, wenn mein Vermieter keine Bestätigung ausstellt?

Wenden Sie sich an die Meldebehörde und schildern Sie den Fall. In begründeten Ausnahmen akzeptiert die Behörde eine Selbsterklärung oder eidesstattliche Versicherung. Dem Wohnungsgeber droht bei verweigerter, falscher oder verspäteter Bestätigung ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG).

Brauche ich bei Untermiete auch eine Wohnungsgeberbestätigung?

Ja. Bei Untermiete ist der Hauptmieter Ihr Wohnungsgeber und muss Ihnen den Einzug bestätigen. Ist er nicht gleichzeitig Eigentümer der Wohnung, muss zusätzlich der Name des Eigentümers in der Bestätigung stehen.

Ist dieses Tool kostenlos und was passiert mit meinen Daten?

Ja, der Generator ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Alle Angaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet – es werden keine Daten an einen Server gesendet, gespeichert oder weitergegeben. Das PDF wird direkt auf Ihrem Gerät erzeugt.

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