Mietpreisbremse-Check 2026: Ist deine Miete zu hoch?

Zahlt du zu viel Miete? Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete auf max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Prüfe hier grob, ob deine Kaltmiete über der Grenze liegt.

Wie der Check funktioniert

Die Formel ist einfach: Maximalmiete = Vergleichsmiete × 1,10 × Wohnfläche. Liegt deine Kaltmiete darüber, ist sie nach der Mietpreisbremse (§§ 556d–556g BGB) möglicherweise zu hoch.

Wichtig: Die Bremse gilt nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die dein Bundesland per Rechtsverordnung festgelegt hat – meist Großstädte und Ballungsräume. Die Vergleichsmiete entnimmst du dem örtlichen Mietspiegel.

Zu hohe Miete? So gehst du vor

Ist die Grenze überschritten, rüge den Verstoß schriftlich beim Vermieter (qualifizierte Rüge nach § 558b BGB). Erst ab der Rüge kannst du die überzahlte Miete zurückfordern. Sammle vorher Belege zur Vergleichsmiete – ein Mieterverein oder Anwalt hilft bei der Durchsetzung.

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse (§§ 556d–556g BGB) begrenzt bei Wiedervermietung die Miete auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Beispiel: Bei 10 €/m² Vergleichsmiete sind maximal 11 €/m² zulässig. Sie gilt nur für Bestandswohnungen in festgelegten Gebieten.

Gilt die Mietpreisbremse überall in Deutschland?

Nein – nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die das jeweilige Bundesland per Rechtsverordnung bestimmt hat (typischerweise Großstädte und Ballungsräume). Ob deine Adresse darunterfällt, sagt dir deine Stadt oder das Land.

Was kann ich tun, wenn meine Miete zu hoch ist?

Rüge den Verstoß schriftlich beim Vermieter (qualifizierte Rüge nach § 558b BGB). Erst nach der Rüge kannst du zu viel gezahlte Miete zurückfordern – ab dem Zeitpunkt der Rüge. Belege zur Vergleichsmiete (Mietspiegel) aufbewahren; Mieterverein oder Anwalt helfen weiter.

Welche Ausnahmen gibt es von der Mietpreisbremse?

Neubauten (Erstvermietung nach dem 1.10.2014) sind komplett ausgenommen, ebenso umfassend modernisierte Wohnungen (teilweise). Auch eine bereits über der Grenze liegende Vormiete darf in bestimmten Fällen fortgeführt werden.

Hinweis: Dieser Check liefert eine vereinfachte Prüfung für 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.