Wie der Rechner die Wohnfläche ermittelt
Der Rechner folgt den Grundsätzen der Wohnflächenverordnung (WoFlV) – vereinfacht auf drei Faktoren:
100 %: Wohn- und Schlafräume, Küche, Bad/WC, Flur – die eigentlichen Wohnräume.
25 % oder 50 % (wählbar): Balkon, Loggia, Terrasse – üblich sind 25 %, bei hochwertiger Ausstattung bis 50 %.
0 %: Keller, Dachboden, Garage, Heizungsraum – sie gehören nicht zur Wohnfläche.
Dachschrägen: der Sonderfall
Bei Schrägen zählt die Fläche unter 1 m Raumhöhe gar nicht und zwischen 1 und 2 m nur zu 50 %. Da Schrägen von Raum zu Raum anders aussehen, bildet dieser Rechner sie vereinfacht nicht ab – ziehe im Zweifel die Schrägenfläche von der Raumfläche ab oder frage nach.
Häufige Fragen zur Wohnfläche
Zählt der Balkon zur Wohnfläche?
Ja, aber nur anteilig: Balkone, Loggien und Terrassen werden nach der WoFlV in der Regel zu 25 %, höchstens zu 50 % angerechnet. Üblich sind 25 % – 50 % nur bei besonders hochwertiger Ausstattung. Im Mietvertrag kann die Anrechnung auch anders vereinbart sein.
Zählt der Keller zur Wohnfläche?
Nein. Keller, Dachböden, Garagen und Heizungsräume werden mit 0 % angerechnet – sie gehören nicht zur Wohnfläche. Wird dir Kellerfläche als Wohnfläche berechnet, prüfe Mietvertrag und Abrechnung.
Was ist die WoFlV?
Die Wohnflächenverordnung regelt seit 2004, wie Wohnfläche zu berechnen ist. Für geförderten Wohnraum ist sie verbindlich, für frei finanzierte Wohnungen der anerkannte Maßstab. Sie legt fest, welche Räume voll, anteilig oder gar nicht zählen.
Warum ist die genaue Wohnfläche so wichtig?
Weil Miete, Nebenkostenabrechnung (viele Positionen werden nach Fläche umgelegt) und Mietpreisbremse davon abhängen. Schon wenige Quadratmeter Abweichung können pro Jahr mehrere hundert Euro ausmachen.