Kündigungsfrist Wohnung 2026: Rechner nach § 573c BGB

Berechnen Sie Ihre Kündigungsfrist: Als Mieter kündigen Sie immer mit 3 Monaten zum Monatsende. Für den Vermieter verlängert sich die Frist mit der Wohndauer: 3, 6 oder 9 Monate (§ 573c BGB).

So funktioniert die Kündigungsfrist nach § 573c BGB

Häufige Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist als Mieter?

Als Mieter kündigen Sie immer mit drei Monaten zum Monatsende (§ 573c Abs. 1 BGB) – unabhängig von der Wohndauer. Eine vertraglich längere Frist zu Ihren Ungunsten ist unwirksam.

Wie ist die Kündigungsfrist für den Vermieter gestaffelt?

Der Vermieter kündigt bei unter 5 Jahren Wohndauer mit 3 Monaten, nach 5 Jahren mit 6 Monaten und nach 8 Jahren mit 9 Monaten – jeweils zum Monatsende (§ 573c Abs. 1 BGB). Maßgeblich ist die Wohndauer bei Zugang der Kündigung.

Was ist der 3. Werktag bei der Kündigung?

Geht die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats beim Empfänger zu, beginnt die Kündigungsfrist noch in diesem Monat. Bei späterem Zugang läuft die Frist erst ab dem Folgemonat – das Vertragsende verschiebt sich um einen Monat. Samstage zählen als Werktage.

Gilt das auch bei Zeitmietverträgen?

Nein. Ein Zeitmietvertrag endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt und kann während der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden – die Fristen des § 573c BGB gelten dort nicht. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in Ausnahmefällen möglich.

Rechtlicher Hinweis: Vereinfachte Berechnung ohne Gewähr – kein Ersatz für Rechtsberatung. Der Rechner berücksichtigt keine außerordentliche Kündigung und keine vertraglichen Sonderregeln; bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Mieterverein oder Anwalt.