Nebenkostenabrechnung prüfen 2026: Fristen & Umlage

Kreuzen Sie an, welche Kostenarten auf Ihrer Abrechnung stehen – der Prüfer markiert, ob sie nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig sind. Zusätzlich prüfen wir die 12-Monats-Frist nach § 556 Abs. 3 BGB. Vereinfachte Prüfung, keine Rechtsberatung.

1. Kostenarten auf Ihrer Abrechnung

2. Abrechnungszeitraum & 12-Monats-Frist

So funktioniert die vereinfachte Prüfung

Häufige Fragen

Welche Kosten darf der Vermieter auf die Mieter umlegen?

Nur die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV): z. B. Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Hausmeister, Gartenpflege, Gebäudeversicherung, Hausreinigung, Allgemeinstrom, Schornsteinfeger, Aufzug und Waschküche. Verwaltungskosten, Instandhaltung/Reparaturen und Bankgebühren sind nicht umlagefähig.

Was ist die 12-Monats-Frist bei der Nebenkostenabrechnung?

Nach § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode beim Mieter eingehen. Kommt sie später, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen – ein Guthaben steht dem Mieter aber weiterhin zu.

Was tun bei einer falschen Nebenkostenabrechnung?

Legen Sie binnen 12 Monaten nach Erhalt schriftlich Widerspruch ein (§ 556 Abs. 3 BGB) und begründen Sie konkret, was Sie beanstanden. Zahlen Sie den unstrittigen Teil pünktlich und holen Sie sich bei Bedarf Hilfe beim Mieterverein.

Welcher Verteilerschlüssel gilt bei den Nebenkosten?

Maßgeblich ist der im Mietvertrag vereinbarte Schlüssel. Ist keiner vereinbart, gilt nach § 556a BGB die Wohnfläche (m²). Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach der Heizkostenverordnung mindestens 50–70 % verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Rechtlicher Hinweis: Vereinfachte Prüfung ohne Gewähr – kein Ersatz für Rechtsberatung. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Mieterverein oder Anwalt.