Mietkaution-Rechner 2026: Max. Kaution nach § 551 BGB

Berechnen Sie die zulässige Höhe Ihrer Mietkaution: nach § 551 BGB darf die Kaution höchstens drei Kaltmieten betragen. Der Rechner zeigt außerdem die 3 Raten der Ratenzahlung und eine grobe Zinsschätzung auf dem Kautionskonto.

So funktioniert die Mietkaution nach § 551 BGB

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?

Nach § 551 BGB höchstens drei Kaltmieten – also drei Monatsmieten ohne Nebenkosten. Eine Staffelmiete oder eine vertraglich höhere Kaution ist unwirksam; der Mieter schuldet dann nur die gesetzlich zulässige Höhe.

Muss ich die Mietkaution auf einmal zahlen?

Nein. Nach § 551 Abs. 2 BGB darf der Mieter in drei gleichen Monatsraten zahlen: Die erste Rate ist bei Mietbeginn fällig, die zweite und dritte mit den beiden folgenden Monatsmieten. Dieses Recht kann der Vermieter im Vertrag nicht ausschließen.

Wem gehören die Zinsen auf dem Kautionskonto?

Dem Mieter. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen (insolvenzfest) anlegen, und alle erwirtschafteten Zinsen stehen dem Mieter zu – sie erhöhen seinen Rückzahlungsanspruch bei Auszug.

Darf der Vermieter mehr als 3 Monatsmieten Kaution verlangen?

Nein. Eine Kautionsvereinbarung über drei Kaltmieten hinaus ist nach § 551 BGB unwirksam. Der Mieter schuldet dann maximal die gesetzliche Grenze. Auch eine zusätzliche Bürgschaft neben einer ausgeschöpften Kaution ist unzulässig.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner ist eine vereinfachte Berechnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an einen Mieterverein oder Anwalt.